Die «Freunde der ‹tiny-bar›» sind ein Verein im Sinne von Art. 60-79 ZGB, mit Sitz in Frauenfeld.
Nachstehend das Nötigste über den Verein:
›› Zweck: Der Verein setzt sich aus Freunden (Supporter, Fans, ...) der «tiny-bar» zusammen und organisiert selber Veranstaltungen. Zu diesem Zweck mietet er die «tiny-bar». Der Erlös der Veranstaltungen fliesst, nach Abzug aller Kosten, in die Kasse der «tiny-bar».
Mitgliedschaft: Personen, die sich aktiv am Gelingen der «tiny-bar» beteiligen, sind automatisch Mitglieder und zahlen keinen Mitgliederbeitrag. Passive Mitglieder zahlen einen Mitgliederbeitrag von Fr. 20.-- pro Jahr. Dafür erhalten sie einmal jährlich einen Konsumationsgutschein in gleicher Höhe, der an öffentlichen Anlässen der «tiny-bar» an Zahlung gegeben werden kann. Weitere Verpflichtungen sind freiwillig. Der Mitgliederbeitrag dient der Unterstützung der «tiny-bar».
Mitgliederbeitrag: Der Mitgliederbeitrag wird für ein Jahr erhoben. Im Januar kostet er Fr. 20.-, im Mai immer noch Fr. 20.- und auch im Oktober, November und Dezember Fr. 20.-. Dafür erhalten Sie immer einen vollen Konsumationsgutschein im Wert von Fr. 20.-.
Dauer der Mitgliedschaft: Solange Sie wollen.
Mitgliederversammlung: Diese findet einmal jährlich im lockeren Rahmen statt. Dazu gibt es einen Vorstand und Rechnungsrevisoren.
Newsletter: Mit der Mitgliedschaft erhalten Sie automatisch auch den
Newsletter der «tiny-bar» zugestellt. Nach einer allfälligen Beendigung der Mitgliedschaft erhalten Sie auch den Newsletter nicht mehr. Sie können ihn aber jederzeit separat wieder abonnieren.
Statuten: Den genauen Wortlaut der Statuten der «Freunde der ‹tiny-bar›» finden Sie
hier.
›› Mitglied werden: Neben der E-Mail-Adresse, müssen Sie alle Felder mit
* ausfüllen, dann geht’s los, und Sie werden Mitglied.